Statement :"Junge Alternative" vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat heute sehr gut begründet festgestellt, dass die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative", als gesichert(!) verfassungsfeindlich gelten muss. Auch die neurechte „Denkfabrik“ des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek, das Institut für Staatspolitik gilt von nun als gesichert(!) verfassungsfeindlich. Gleiches gilt für die aus diesem Umfeld protegierte, identitäre Kampagnenplattform "Ein Prozent".

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat heute sehr gut begründet festgestellt, dass die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative", als gesichert(!) verfassungsfeindlich gelten muss. Auch die neurechte „Denkfabrik“ des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek, das Institut für Staatspolitik gilt von nun als gesichert(!) verfassungsfeindlich. Gleiches gilt für die aus diesem Umfeld protegierte, identitäre Kampagnenplattform "Ein Prozent".

Damit rückt die AfD im Bund und in Niedersachsen deutlich stärker ins Blickfeld der Verfassungsschutzbehörden. Denn fortan sind Kontakte, Zusammenarbeit oder das Verbreiten von Inhalten dieser Gruppierungen seitens der AfD der Partei zuzurechnen. So schreibt das Bundesverfassungsgericht zum NPD-Verbotsverfahren 2017 sehr eindeutig: „Zuzurechnen sind einer Partei grundsätzlich die Tätigkeit der Parteiführung, leitender Funktionäre (auch von Teilorganisationen) und Äußerungen in Publikationsorganen der Partei.“ Und dass es enge Verbindungen zwischen dem informellen Führer der Partei, Björn Höcke und allen drei genannten Organisationen gibt, ist ja kein Geheimnis. Auch dass sich aus diese Organisationen Führungskader der Partei und Mitarbeiterstäbe von Abgeordneten rekrutieren, ist bekannt.

Dies gilt nicht nur für Höcke, sondern für die gesamte Partei im Bund, aber eben auch in Niedersachsen. Erst vor wenigen Tagen veranstaltete die AfD Niedersachsen eine gemeinsame Diskussion mit einer dem Verfassungsschutz bekannten Identitären. Und auch sonst scheinen die Kommunikationswege zwischen der AfD und bspw. "Ein Prozent" kurz, darauf hatte ich jüngst im Plenum hingewiesen. Kurzum, sollte sich die AfD in Bund und Land nicht umgehend und zweifelsfrei von der eigenen Jugendorganisation und vom Kubitschek-Milieu lossagen, so wird auch sie über kurz oder lang offiziell als gesichert verfassungsfeindlich gelten müssen.

Und spätestens dann müssen wir über Konsequenzen reden, bis hin zum AfD-Verbot. Wobei sich die Begründung für die Einstufung der JA, des IfS und von Ein Prozent durch den Verfassungsschutz schon heute liest, wie sich manche Rede der AfD im Plenum anhört. 

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