Antrag: Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat schützen – die demokratische Resilienz der niedersächsischen Verwaltung stärken

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser in Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Auftrag ist Ausgangspunkt und Maßstab jedes staatlichen Handelns. Diese Sätze stehen nicht zufällig am Anfang unseres Grundgesetzes. Sie verpflichten den Staat und alle, die für ihn handeln, die Menschenwürde als Ausgangspunkt unserer Verfassung zu schützen und Beeinträchtigungen dieser durch Dritte abzuwehren. Die öffentliche Verwaltung trägt dabei eine besondere Verantwortung: Sie verwirklicht den Anspruch des Einzelnen auf freie und gleiche Teilhabe an der öffentlichen Gewalt. Eine demokratische und rechtsstaatliche Verwaltung ist deshalb eine der tragenden Säulen unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass staatliche Entscheidungen unabhängig von wechselnden politischen Mehrheiten vom Grundgesetz geschützte Freiheiten gewährleisten und dem Gleichheitssatz entsprechen. Beamtinnen und Beamte unterliegen zurecht dem Gebot politischer Mäßigung und parteipolitischer Neutralität, und gleichwohl verlangt das Bundesverfassungsgericht mehr als nur ein formales Bekenntnis zur Verfassung und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: Aus einer grundsätzlich bejahenden, zugleich aber kritischen und reflektierten Haltung heraus sollen Beamtinnen und Beamte für deren Erhalt und Funktionsfähigkeit eintreten und sind gehalten, sich von denjenigen Bestrebungen klar zu distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen. Die Pflicht von Beamtinnen und Beamten zur Verfassungstreue reiht sich ein in die Kette der Vorschriften des Grundgesetzes, in denen sich das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ manifestiert.

Eine demokratisch resiliente Verwaltung zeichnet sich dadurch aus, dass sie unter wechselnden Mehrheiten stets unparteiisch handelt und ihrem Auftrag, dem ganzen Volk zu dienen, gerecht wird. Deshalb bedarf es klarer Verantwortlichkeiten, rechtssicherer Entscheidungs- und Eskalationswege sowie Beschäftigter, die ihre Rechte und Pflichten kennen. Wer rechtliche Bedenken gegen eine dienstliche Anordnung hat, diese anspricht, dokumentiert oder im Rahmen der geltenden Vorschriften remonstriert, übernimmt Verantwortung für den Rechtsstaat. Das Remonstrationsrecht beinhaltet nicht nur das Recht, sondern vielmehr die Pflicht von Beamtinnen und Beamten, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung ihrer Vorgesetzten gegenüber kundzutun. Beschäftigte dürfen in solchen Fällen nicht allein gelassen werden. Demokratische Resilienz stellt sicher, dass die Bindung der Verwaltung an die Verfassungsordnung, insbesondere die Grund- und Menschenrechte, unter allen demokratischen Mehrheitsverhältnissen gewahrt bleibt.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag die Initiativen der Landesregierung, die Rechtsstaatlichkeit und die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung im Rahmen der wehrhaften Demokratie zu schützen, die Verfassungstreuepflicht im öffentlichen Dienst zu sichern und staatliche Institutionen gegen verfassungsfeindliche Einflussnahmen zu stärken.

Der Landtag bittet die Landesregierung,

  1. die bereits ergriffenen Maßnahmen zur Stärkung der demokratischen Resilienz der Landesverwaltung konsequent fortzuführen und weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere organisatorische Schutzvorkehrungen, klare Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege sowie die dauerhafte Gewährleistung einer rechtmäßigen und unparteiischen Aufgabenerfüllung berücksichtigt und die Kommunen durch geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote einbezogen werden,
  2. bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Maßnahmen den strukturierten und dauerhaften Austausch mit Wissenschaft, Gewerkschaften, Personalvertretungen, kommunalen Spitzenverbänden sowie geeigneten zivilgesellschaftlichen Organisationen zu suchen und deren fachliche Expertise und praktische Erfahrungen angemessen einzubeziehen,
  3. zu prüfen, wie die Beschäftigten und Führungskräfte der Landesverwaltung durch zielgruppengerechte, strukturell verankerte Fortbildungen, praxisnahe Handlungshilfen und verlässliche Beratungs- und Meldestrukturen darin gestärkt werden können, ihre Verantwortung für eine rechtsstaatliche Verwaltung weiterhin auszuüben. Dabei sollen insbesondere die Pflicht zur Verfassungstreue, das aktive Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die Grundrechte, die Remonstrationspflicht bei Beamtinnen und Beamten, sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Hinweisgeberschutzes vermittelt werden. Beschäftigte ohne Remonstrationsrecht, die auf mögliche Rechtsverstöße hinweisen oder rechtliche Bedenken gegen dienstliche Anordnungen geltend machen, müssen auf vertrauliche Unterstützung zurückgreifen können und wirksam vor Benachteiligungen geschützt werden,
  4. zu prüfen, wie eine Kultur der Verwaltung weiter gestärkt werden kann, in der das Recht auf Remonstration sachgerecht genutzt und geschützt wird, wie Prüfprozesse hier verbessert werden können und hierfür zunächst zu evaluieren, wie die Praxis der Remonstration sich im Verwaltungshandeln bisher darstellt. 

Begründung

Die Verwaltung ist ein Garant der Demokratie. Demokratische Institutionen werden daher nicht allein durch Gesetze und Organisationsstrukturen getragen. Ihre Stabilität hängt wesentlich von einer gelebten Kultur ab, in der Verwaltungsmitarbeitende verfassungsrechtliche Grundsätze täglich zur Anwendung bringen. Deshalb reicht es nicht aus, erst auf konkrete Angriffe oder bereits eingetretene Fehlentwicklungen zu reagieren. Eine resiliente Verwaltung muss mögliche Gefährdungen frühzeitig erkennen, ihre Verfahren darauf vorbereiten und ihren Beschäftigten Handlungssicherheit geben.Denn gerade in Konfliktsituationen müssen Beschäftigte wissen, wie sie mit rechtlich zweifelhaften Weisungen umgehen können, welche internen und externen Ansprechstellen bestehen und welche Schutzmechanismen greifen. Erforderlich ist eine Verwaltungskultur, in der Bedenken nicht als Störung, sondern als Beitrag zur Rechtmäßigkeit und Qualität staatlichen Handelns verstanden werden. Um sicherzustellen, dass unsere Verwaltungskultur weiterhin von einer sich positiv zu den Grundprinzipien der Verfassung bekennenden und für diese einstehenden Einstellung geprägt ist, die über das formal korrekte Agieren hinausgeht, gehen wir in den Austausch mit unseren Beschäftigten. Wir stellen uns an ihre Seite und prüfen, welche Verbesserungen es im Bereich der Remonstrationsverfahren und Disziplinarmaßnahmen braucht, um diese Kultur zu erhalten. 

Externe Expertise kann dabei helfen, Schutzlücken und neue Gefährdungen frühzeitig zu erkennen. Wissenschaft, Gewerkschaften, Personalvertretungen und zivilgesellschaftliche Organisationen verfügen über unterschiedliche Erfahrungen und Perspektiven, die staatliche Strukturen sinnvoll ergänzen können. Staatliches Handeln muss die Demokratie schützen! 

Die Stärkung der wehrhaften Demokratie und des Rechtsstaats ist keine einmalige Maßnahme, sondern eine fortwährende staatliche Aufgabe. Sie schützt die Beschäftigten, sichert die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den demokratischen Rechtsstaat.

[1] BVerfGE 39, 334/Ls. 2.

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