Antrag: Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen – Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Landtag wolle beschließen:
Entschließung
Die niedersächsische Polizei erfüllt tagtäglich verantwortungsvolle Aufgaben für die Sicherheit und Ordnung in Niedersachsen. Auch in Bereichen jenseits der klassischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zeigt sie, wie moderne Verwaltung funktionieren kann: Ein Beispiel hierfür ist die organisatorische Weiterentwicklung bei der Gebührenerhebung und -bearbeitung.
In der abschließenden Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 11. Mai 2022 zur Prüfung „Gebührenerhebung bei der Polizei“ wird festgestellt, dass die zentralisierten Gebührensachbearbeitungen der Polizeidirektionen Lüneburg und Hannover deutlich effizienter und qualitativ besser arbeiten als dezentral organisierte Strukturen. Diese Einschätzung wurde im Rahmen einer landesweiten Abfrage und Auswertung weiter untermauert.
Aufbauend auf diesen Erkenntnissen hat das Ministerium für Inneres und Sport im November 2024 einen Erlass zur schrittweisen, flächendeckenden Einführung einer zentralisierten Gebührensachbearbeitung auf Ebene der Polizeidirektionen erlassen. Die Umsetzung erfolgt in der Verantwortung der einzelnen Polizeidirektionen.
Der Landtag begrüßt:
- dass die Polizeidirektionen Hannover und Lüneburg bereits seit mehreren Jahren eine zentrale Sachbearbeitung bei der Gebührenerhebung und -bearbeitung erfolgreich eingeführt haben,
- dass das Ministerium für Inneres und Sport die flächendeckende Umsetzung einer zentralisierten Gebührensachbearbeitung in eigener Verantwortung der Polizeidirektionen angestoßen hat.
Der Landtag bittet die Landesregierung:
- die Zentralisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung auf Ebene der jeweiligen Polizeidirektionen flächendeckend in Niedersachsen zur Steigerung der Effizienz der Verfahren voranzutreiben und eine vollständige Umsetzung bis zum 31.Dezember 2025 anzustreben,
- die Gebührentatbestände der Allgemeinen Gebührenverordnung laufend zu prüfen und bei Bedarf zu überarbeiten, um verlässliche Berechnungsgrundlagen zu gewährleisten,
- eine durchgehend digitalisierte Abwicklung der Verfahren bei der Gebührenerhebung und -bearbeitung umzusetzen,
- zu prüfen, inwiefern ein rechtssicheres Konzept zur Schaffung einer zentralen Bußgeld-, Kosten- und Leistungsstelle in Niedersachsen ausgestaltet werden kann, das auch interessierten Kommunen zur Nutzung angeboten werden kann,
- dem Landtag über den Umsetzungsstand sowie über die Erkenntnisse zur Effizienzsteigerung und Digitalisierung zu berichten, einschließlich einer Bewertung etwaiger KI-Einsatzszenarien bei der Gebührensachbearbeitung.
Begründung
Die öffentliche Verwaltung steht angesichts des demografischen Wandels, der zunehmenden Komplexität von Aufgaben sowie gestiegener Erwartungen an Effizienz, Transparenz und Digitalisierung vor großen Herausforderungen. Auch innerhalb der Polizei werden Verwaltungsverfahren zunehmend zum Engpassfaktor – insbesondere bei standardisierten, aber personalintensiven Aufgaben wie der Bearbeitung gebührenpflichtiger Vorgänge und Ordnungswidrigkeiten.
Eine Zentralisierung solcher Aufgaben bietet die Chance, Personal gezielter in operativen Kernbereichen einzusetzen, die Verwaltungsbelastung in der Fläche zu verringern und einheitliche Standards zu schaffen. Gleichzeitig ermöglicht der konsequente Ausbau digitaler Verfahren – auch unter Nutzung von Automatisierung und perspektivisch Künstlicher Intelligenz – eine moderne und zukunftsfeste Bearbeitung. Dies stärkt die Polizei in ihrer Funktion als verlässlicher, handlungsfähiger Akteur im Rechtsstaat.
Mit der bereits in den Polizeidirektionen Hannover und Lüneburg erfolgreich etablierten zentralisierten Gebührensachbearbeitung liegen belastbare Erkenntnisse vor, dass eine Bündelung der Aufgaben nicht nur zu einer höheren Bearbeitungsqualität, sondern vor allem zu einem effizienteren Ressourceneinsatz führt. Dies wurde auch durch den Landesrechnungshof bestätigt. Die dort gewonnenen Erfahrungen können als Vorbild für eine landesweite Umsetzung dienen.