Antrag: Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten – freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) ist zentrales Anliegen der wehrhaften Demokratie. Der Niedersächsische Landtag bekräftigt die besondere Bedeutung, diese aktiv zu schützen und zu bewahren. Hierbei leistet auch der Niedersächsische Verfassungsschutz einen wichtigen Beitrag, um Bedrohungen der fdGO frühzeitig entgegenzuwirken.

Gleichzeitig ist festzustellen, dass sich sowohl die Bedrohungslagen verändert als auch die juristischen Bewertungsmaßstäbe durch das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren weiterentwickelt wurden. Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zum Begriff der fdGO, muss daher für eine rechtssichere, transparente und bundesweit kohärente Ausgestaltung des Verfassungsschutzrechts berücksichtigt werden. Ziel ist, den Sicherheitsbehörden weiterhin eine verlässliche Orientierung zu bieten.

Der Landtag bittet die Landesregierung:

  1. sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative gegenüber dem Bund dafür einzusetzen, eine bundesweit einheitliche, zeitgemäße und rechtssichere Neudefinition der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) zu erarbeiten, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt;
  2. sich dafür einzusetzen, dass die Definition der fdGO Kriterien umfasst, die sowohl der Rechtssicherheit als auch der praktischen Anwendbarkeit dienen und die vom Bundesverfassungsgericht in seiner zweiten NPD-Verbotsentscheidung aufgestellten Kernelemente der Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit umfassen;

Begründung

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) bildet den verfassungsrechtlichen Kernbestand der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Bewahrung ist Auftrag aller staatlichen Gewalt. Zugleich bedarf sie – gerade angesichts neuer Dynamiken und Bedrohungen – einer rechtlich präzisen und einheitlichen Auslegung.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (Az. 2 BvB 1/13) klargestellt, dass die fdGO nur diejenigen zentralen Grundprinzipien umfasst, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Dabei handelt es sich um die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), die durch die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit näher ausgestaltet wird.

Diese Konkretisierung unterstreicht die Notwendigkeit einer rechtssicheren, transparenten und bundesweit kohärenten Ausgestaltung des Verfassungsschutzrechts.

Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht des Landtages Anlass, sich auf Bundesebene für eine Modernisierung der fdGO einzusetzen. Ziel ist eine klare, verfassungsrechtlich fundierte und abgestimmte Definition, die zugleich operationalisierbar ist und den Sicherheitsbehörden verlässliche Orientierung bietet.

Ein präziser und rechtlich nachvollziehbarer Einsatz der Ressourcen von Sicherheitsbehörden soll ermöglicht werden, ohne den bestehenden Schutzauftrag einzuschränken. Eine einheitliche Rechtsgrundlage würde die Rechtssicherheit erhöhen und zugleich die Handlungssicherheit sowie Effizienz der Verfassungsschutzbehörden stärken.

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