Michael Lühmann: Rede zu Deutschlandflaggen an Polizeiautos (Antrag AfD)
TOP 40: Deutschlandflaggen sind nicht bloß „Fan-Artikel“ – Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen! (Antr. AfD)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen,
bevor wir von Ihnen, Frau Präsidentin, in die parlamentarische Sommerpause entlassen werden, nutze ich die Gelegenheit für einen Ausflug in die Vexillologie, die Kunde von den Flaggen. Um es mit der Popkultur, mit Sheldon Cooper aus der TV Serie The Big Bang Theory zu sagen: fun with flags – Spaß mit Flaggen – das ist eine sehr ernste Sache. Deshalb will ich hier auch sehr streng nach Protokoll vorgehen, wenn wir über die Nutzung unserer Bundesflagge sprechen. Das Protokoll Inland der Bundesregierung, an das auch das Niedersächsische Wappengesetz anschließt, kennt weder National- noch Deutschlandflagge. Insofern ist die Deutschlandflagge sehr wohl ein Fanartikel und ihr Antrag wenig protokollsicher.
Zum Tragen einer Flagge an sich, die sie Polizist:innen in Niedersachsen nun angedeihen lassen wollen: Das Protokoll Inland der Bundesregierung führt aus: „Als Flagge bezeichnet man ein meistens rechteckiges, ein- oder mehrfarbiges Tuch mit charakteristischem Muster und genormten Abmessungen. Es wird mit einer Leine an einem Mast oder Stock gehisst und ist nicht dauerhaft damit verbunden.“ Mir fehlt vor diesem Hintergrund ein wenig die Phantasie, wie wir eine solche an niedersächsischen Polizist:innen befestigen sollten.
Liebe Kolleg:innen, bei allem Spaß mit Flaggen, mal ganz im Ernst: Unsere Bundesflagge, die Flagge der Demokrat:innen von Hambach, die Flagge auf den Barrikaden der 48er Revolution, die Farben des Lützowschen Freikorps und des Reichsbanners, die Flagge der Weimarer Demokratie, gehasst von den Nazis, die Bundesflagge unseres Grundgesetzes ist zu wertvoll für die plumpe Vereinnahmung durch die AfD. Das aber versuchen Sie hier allein und ich erspare uns die sprachlichen Entgleisungen im Antrag, der ja im Kern ein Angriff auf queere Menschen und eine vielfältige Gesellschaft ist. Unsere Bundesflagge braucht keine falschen Freunde. Ebenso wenig den von Ihnen beantragten Regelungsbedarf. Denn: Polizist:innen in Niedersachsen sind in ihrer Rolle als Polizist:in vor allem anderen dem Grundgesetz verpflichtet.
Liebe Kolleg:innen, weil aber Spaß mit Flaggen auch Spaß machen darf und soll. Ich wünsche uns allen ein Fußball-fest, gern ein Sommermärchen, bei dem Spaß im Vordergrund steht. Feiern wir ein weltoffenes Fußballfest. Gemeinsam, vielfältig und bunt. Über alle Grenzen hinweg. Und, nicht zuletzt: Wer mag, feuere dabei die deutsche Nationalmannschaft, mit (ich nutze mal die Vornamen) Ilkay, einem Kind des Ruhrpotts, mit Toni, wie ich geboren in der DDR, mit Antonio, Manuel, Emre, Leroy. Und wenn Sie der Polizei wirklich einen Gefallen tun wollen, dann machen Sie unserer Polizei beim Feiern möglichst wenig Arbeit.