Michael Lühmann: Rede zu einem Antrag (AfD) zu Klimaaktivist:innen

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Rede TOP 23: Verkehrswege, Infrastruktur und Kulturgüter schützen – Nulltoleranzstrategie gegen radikale Klimaaktivisten

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen,

wenn es um Fragen des Extremismus geht, gibt es ja vielfältige Möglichkeiten, dies zu prüfen. Da braucht niemand seinem Bauchgefühl zu folgen, sich ideologisch zu entrüsten, über Stöckchen springen oder offenkundig vom eigenen rechten Extremismus abzulenken. Und der Verdacht steht ja nun mal im Raum, dass wir hier – in Anschluss an den niedersächsischen Verfassungsschutzchef Dirk Pejril – einen Antrag vorliegen haben, der von einem Anhänger des gesichert rechtsextremen Flügels eingebracht wurde. Kurzum und generell, eine Partei, die sich nicht von einem Faschisten wie Höcke distanzieren kann, deren Vorsitzende rechtsradikalen Geschichtsrevisionismus betreibt, vom mandatierten Rechtsextremismus, sollten wir keine objektiven Einschätzungen zu Extremismus erwarten.

Also schauen wir, ob wir objektivere Hinweise bekommen. Da komme ich zunächst auf den sicherheitsbehördlichen Blick. Und da muss man ganz klar konstatieren, Extremismus sieht der niedersächsische Verfassungsschutz bei Klimaktivist:innen hierzulande nicht. Wie oft ich hier als Grüner Innenpolitiker den VS zitieren und dessen Einschätzungen verteidigen muss, überrascht mich schon.

Schauen wir, zweitens, in die Wissenschaft, wir haben ja Expertise an der Uni Göttingen, die Forschungs- und Dokumentationsstelle zur Analyse politischer und religiöser Extremismen in Niedersachsen, kurz Fodex, am Institut für Demokratieforschung. Beides Einrichtungen, die von allen demokratischen Parteien so gewünscht waren. Also schauen wir mal, was sie da schreiben: 

Im August Heft des Demokratie-Dialogs aus 2021 weisen Philipp Scharf und Julian Schenke den Extremismusbegriff jenseits von islamistischer Gefährdung und extremer Rechter entschieden zurück, weil trotz der Möglichkeit intolerabler Gewalt bei linker Radikalität „die Institutionen des Verfassungsstaates unangetastet“ bleiben. Wie viel weniger also trifft der Begriff auf gewaltfreien Klimaprotest, der selbst dann straffrei bleibt, wenn es Grundgesetztafeln trifft. Da waren sich in Berlin Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter einig.

Letztlich, drittens, liegt Extremismus laut BVerfG vor allem dann vor, wenn die Menschenwürde in Frage gestellt wird, etwa durch rassistische Politikkonzepte. Weil, und ich wiederhole es immer wieder, die freiheitlich demokratische Grundordnung nun mal im Kern von der Wahrung der Menschenwürde ausgeht und Extremismus auf die Suspendierung der FdGO zielt. Klimaaktivismus hingegen zielt auf die Einhaltung internationaler Verträge, auf die Einhaltung des Klimaurteils des BVerfG und auf Art. 20 a. Grundgesetz. Man kann über die Methoden streiten, aber Versammlungen von Klimaaktivist:innen beendet man mit Dialog und guter Klimapolitik. Und da gehen wir in Niedersachsen konsequent voran.

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