Michael Lühmann: Rede zur Änderung des Beamtengesetzes

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TOP 8: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtengesetzes (GE Landesregierung)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen,

vorliegend haben wir ein kleineres Bündel an Änderungen im Niedersächsischen Beamtengesetz und mir ist es zunächst ein Bedürfnis darauf hinzuweisen, dass wir hier natürlich die Regelungen für Beamt:innen treffen, also hier alle Geschlechter mitdenken, mithin auch mehr als zwei, da gibt es ja manchmal etwas Orientierungslosigkeit in diesem Hohen Haus.

Wir ändern hierbei Regeln zum Trennungsgeldrecht und beihilferechtliche Vorschriften, auf die ich nicht weiter eingehen will, weil die Debatte im Ausschuss vor allem die Änderungen im Beurteilungswesen adressierte, die infolge mehrerer Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht-es nun das Parlament als Gesetzgeber in die Entschei-dungsverantwortung bringt anstelle der Exekutive.

Gleichwohl wird diese gesetzliche Normierung mit ergänzenden Verordnungsermächtigungen flankiert, die indes kein Grund zur Aufregung sind, die im Innenausschuss aufkamen, sondern die einfach dem Umstand Rechnung tragen, dass etwa Lehrkräfte weiterhin nur anlassbezogen beurteilt werden, wohingegen in der Polizei bspw. wie bisher ein Nebeneinander von Turnus, Anlass und Nicht-Beurteilung etwa politischer Beamt:innen bestehen werden.

Durch die Herstellung eines Einvernehmens mit dem MI bezüglich dieser Regelungen bleibt gleichwohl die grundsätzliche Anforderung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes erhalten. Insofern auch den kommunalen Spitzen bei der Offenheit der Regelungen gefolgt wurde, wie auch der Eigenständigkeit von Landtagsverwaltung, Landesrechnungshof und dem Landesbeauftragten für Datenschutz Rechnung getragen wird, kann ich nur für Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung werben.

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