Michael Lühmann: Rede zur Änderung des Nds. Beamtengesetzes und des Nds. Besoldungsgesetzes
Rede TOP 6: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (GE Landesregierung)
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen,
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt und ich danke unserer Innenministerin Daniela Behrens für die Initiative. Und ich bin froh, dass wir als Regierungskoalition darüber unmittelbar Einigkeit herstellen konnten. Denn mit der Abschaffung des politischen Beamt:innentums auf der Ebene der niedersächsischen Polizeipräsident:innen setzen wir nicht nur verfassungsrechtliche Kritik an dieser unter schwarz-gelb gefassten Regelung um.
Nein, wir senden auch ein Signal als Politik, dass wir polizeiliches Handeln nicht schwankenden politischen Logiken unterwerfen. Das ist ein gutes und wichtiges Signal in die Gesellschaft, aber auch in die Polizei hinein. Dass Polizei und Politik nicht verwischt gehört, das ist ja nicht ganz selbstverständlich dieser Tage.
Ich will es aber an einem anderen Beispiel verdeutlichen: Stellen Sie sich vor, Klimaaktivist:innen besetzen das Dach eines Parlamentes und die zuständige Polizeipräsidentin agiert - vollkommen korrekt - strikt nach polizeilicher Lageeinschätzung und beendet diesen Einsatz mit und durch kommunikative Klarheit. Und stellen Sie sich nun vor, es gäbe eine Landesregierung, der das alles nicht schnell genug ging, die sich gewünscht hätte, man hätte da viel schneller und entschiedener und robuster gehandelt und die nun verärgert ist.
Und die als Landesregierung nun die Möglichkeit besäße, die Polizeipräsidentin / den Polizeipräsidenten abzusetzen. Ich gebe zu, das ist ein hypothetisches Beispiel. Denn hier in Niedersachsen steht die Landesregierung ganz klar hinter der Lageeinschätzung und der Einsatzführung beim letzten Plenum.
Es ist auch diese innere Unabhängigkeit, die wir mit dem Gesetzentwurf in die Polizei zurückgeben und damit das Amt, aber auch dessen Attraktivität gesteigert und den Pool an Bewerber:innen vergrößert haben. Dass mit diesem zurückgegebenen Vertrauen auch eine große Verantwortung einhergeht, steht dabei außer Frage. Aber im Zentrum allen polizeilichen Handelns steht letztendlich immer die Verpflichtung auf das Grundgesetz und auf den Kern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung: Die Wahrung und Verteidigung der Menschenwürde.
Eine Polizei die danach handelt, die braucht auch kein politisches Beamtentum an der Spitze jeder Polizeidirektion. Und deshalb ist die dahingehende Änderung des Gesetzes das richtige Signal in Zeiten des Angriffs auf unseren Staat durch die extreme Rechte.