Statement:Grüne: Alle dienstrechtlichen Möglichkeiten gegen Polizeikräfte mit rechtsextremer Gesinnung ausschöpfen
Im Interesse aller Polizeikräfte und mit Blick auf die Angehörigen des Opfers muss die Frage geklärt werden, in welchem Umfang und in welchem Umfeld der betreffende Polizist rechtsextreme Äußerungen getätigt hat. Danach müssen wir weitere Konsequenzen diskutieren.
Im Umfeld des Polizeieinsatzes in Nienburg, bei dem ein aus Gambia stammender Mann durch Schüsse von Polizeikräften getötet wurde, sind sehr ernst zu nehmende Fragen aufgetaucht. Inzwischen wird gegen einen am Einsatz beteiligten Hundeführer der Polizei dienstrechtlich ermittelt, er soll in sozialen Netzwerken offen Inhalte mit rechtsextremem Inhalt geteilt haben. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:
Dienstrechtliche Ermittlungen aufgrund der schwerwiegenden Vorwürfe gegen den Hundeführer der Polizei sind sicher ein notwendiger und richtiger Schritt. Es müssen alle dienstrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, Polizeikräfte, die sich offen rechtsextrem äußern, aus dem Dienst zu entfernen. Für Polizist*innen mit rechtsextremen Einstellungen kann und darf es keinen Platz in der niedersächsischen Polizei geben.
Im Interesse aller Polizeikräfte und mit Blick auf die Angehörigen des Opfers muss die Frage geklärt werden, in welchem Umfang und in welchem Umfeld der betreffende Polizist rechtsextreme Äußerungen getätigt hat. Danach müssen wir weitere Konsequenzen diskutieren.
Es darf kein Generalverdacht gegen die niedersächsische Polizei entstehen. Deswegen ist die Aufklärung dieses Falls auch selbstverständlich im Interesse aller Polizist*innen in Niedersachsen. Mit der Initiative „Polizeischutz für die Demokratie“ hat die Polizei in Niedersachsen im Jahr 2019 ein wichtiges und bundesweit gelobtes Programm gestartet. Wir dürfen dennoch nicht ignorieren, dass mutmaßlich ein Beamter mit rechtsextremer Gesinnung wie jener Hundeführer vom Einsatz in Nienburg noch immer Teil der niedersächsischen Polizei sein konnte.
In Zeiten rechter Radikalisierung wird es sinnvoll sein, das Disziplinarrecht nach der Verschärfung im Bund auch in Niedersachsen nachzuschärfen. Das Bekenntnis zum Grundgesetz und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung darf für Beamtinnen und Beamte nicht nach Feierabend oder auf dem Profil sozialer Netzwerke aufhören.