Statement:Grüne: CDU und AfD konstruieren Behördenversagen und ziehen vorschnelle Schlüsse im Fall Friedland

Der fürchterliche Todesfall von Friedland erschüttert uns zutiefst, und wir trauern mit den Angehörigen. Ein junges Mädchen wurde aus dem Leben gerissen, deshalb sind wir gefordert, den Fall mit aller Sorgfalt zu betrachten und sinnvolle und notwendige Konsequenzen zu diskutieren.

Im Innenausschuss des Landtages haben Innen- und Justizministerium sowie Landespolizeipräsident Axel Brockmann über Details zum Fall des am Bahnhof Friedland getöteten 16jährigen Mädchens unterrichtet. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Der fürchterliche Todesfall von Friedland erschüttert uns zutiefst, und wir trauern mit den Angehörigen. Ein junges Mädchen wurde aus dem Leben gerissen, deshalb sind wir gefordert, den Fall mit aller Sorgfalt zu betrachten und sinnvolle und notwendige Konsequenzen zu diskutieren.

Die Ermittlungen zu Tathergang, Motiv und zum gesundheitlichen Zustand des mutmaßlichen Täters dauern an und werden – wie bisher – zuverlässig und konsequent durch die zuständigen Behörden geführt. Wir Grüne verwahren uns entschieden dagegen, dass rechtsextreme Kreise den tragischen Todesfall nutzen, um in ihrem Sinne Hass und Hetze zu schüren. Die Bedrohungen, denen etwa der Bürgermeister von Friedland inzwischen ausgesetzt ist, verurteilen wir aufs Schärfste.

Ausgehend von diesem fürchterlichen Todesfall prüft die Landesregierung sorgfältig mögliche Anpassungen. Wir Grüne stehen konstruktiven und sinnvollen Vorschlägen aufgeschlossen gegenüber. Gegen vorschnelle Schlüsse und abschließende Bewertungen, wie wir sie von der CDU vernehmen, verwahren wir uns ausdrücklich.

Offensichtlich ist durch die Ausschusssitzung auch geworden, dass wir in der Landespolitik ganz generell über den Umgang mit psychisch Erkrankten diskutieren müssen. Deswegen begrüßen wir Grünen die umfassenden Beratungen zum Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG).

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