Statement:Grüne: Wer die Verfassung angreift, darf keine Neutralität erwarten

In einer wehrhaften Demokratie kann es keine Neutralität gegenüber Verfassungsfeind*innen geben. Wenn die freiheitlich demokratischen Grundordnung angegriffen oder verächtlich gemacht wird, ist es geboten, dass sich Beamt*innen klar und deutlich zu Demokratie und Grundgesetz bekennen und sie in Wort und Handlung verteidigen.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt über die Klage des AfD-Landesverbandes gegen den früheren Polizeipräsidenten von Oldenburg, Johann Kühme. Er hatte der AfD in einem Zeitungsinterview vorgehalten, sie schüre Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung und manipuliere durch Verdrehung von Wahrheiten das Sicherheitsgefühl der Menschen. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:

Ich begrüße ausdrücklich, dass sich jetzt Richter*innen damit befassen, wie die Dienstpflicht zur politischen Neutralität in einer wehrhaften Demokratie auszulegen ist. Wir Grüne stehen wie auch sämtliche Polizeipräsident*innen in Niedersachsen fest an der Seite von Johann Kühme. In einer wehrhaften Demokratie kann es keine Neutralität gegenüber Verfassungsfeind*innen geben. Wenn die freiheitlich demokratischen Grundordnung angegriffen oder verächtlich gemacht wird, ist es geboten, dass sich Beamt*innen klar und deutlich zu Demokratie und Grundgesetz bekennen und sie in Wort und Handlung verteidigen. Wer die Verfassung angreift, darf keine Neutralität erwarten.

Unabhängig vom Gerichtsverfahren in Oldenburg müssen wir die politische Debatte über das Neutralitätsgebot führen. Beamt*innen müssen sich zwar parteipolitisch neutral verhalten, aber sie sind nicht neutral gegenüber Grundgesetz und Menschenwürde. Beides zu achten und zu schützen, ist im Sinne unseres Grundgesetzes die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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