Pressemitteilung:Novelle Wassergesetz: Entlastung bei der Wassergebühr kommt vor allem den Sportvereinen zugute
Rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 fallen für das Bewässern von bspw. Fußball- und Tennisplätze keine Gebühren mehr an. Das entsprechende Wassergesetz hat der Landtag kürzlich verabschiedet.
Rückwirkend für das gesamte Jahr 2024 fallen für das Bewässern von bspw. Fußball- und Tennisplätze keine Gebühren mehr an. Das entsprechende Wassergesetz hat der Landtag kürzlich verabschiedet.
„Das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Landesregierung die wichtige Arbeit in den Sportvereinen weiter stärken will“, sagt dazu der Landtagsabgeordnete der Grünen, Michael Lühmann. Sport habe eine hohe Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Um gleichzeitig weiterhin einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser zu setzen, ist im neuen Wassergesetz des Landes eine Begrenzung auf jährlich 5000 Kubikmeter Wasser ohne Entnahmegebühr vorgesehen. Das entspricht der Größenordnung von etwa zwei bis drei Sportplätzen und deren regelmäßiger Bewässerung. „Damit ist eine ausgewogene Lösung geschaffen, die sowohl den Sport als auch die Nachhaltigkeit fördert“, findet der Grünen-Politiker.