Statement:Plenarinitiativen von SPD und Grünen im November
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden in der kommenden Woche weitere Entschließungsanträge und Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen werden in der kommenden Woche weitere Entschließungsanträge und Gesetzentwürfe in den Landtag einbringen. Dabei geht es um ein Demokratiefördergesetz des Landes sowie Anträge zur Direktvermarktung in der Landwirtschaft, zu queerem Leben in Niedersachsen und um den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung in der Erwachsenenbildung. Außerdem bringen SPD und Grüne eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes in den Landtag ein.
Im Laufe der Landtagssitzungen werden sämtliche Reden von Mitgliedern der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hier veröffentlicht.
Demokratie sichern, Menschenfeindlichkeit bekämpfen und die gesellschaftliche Vielfalt stärken: Niedersachsen braucht ein Landesdemokratiefördergesetz (Drs. 19/2751)
Mit diesem Antrag soll der Weg hin zu einem niedersächsischen Demokratiefördergesetz bereitet werden. Ziele eines solchen Gesetzes sind es, demokratiefeindlicher Radikalisierung vorzubeugen, Bildungsarbeit zu leisten, zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern sowie Bürgerbeteiligung und Diskriminierungsschutz zu gewährleisten. Dazu sagt Michael Lühmann, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Wir müssen mehr tun gegen Menschenfeindlichkeit und Antisemitismus. Gleichzeitig gilt es, die Erinnerungskultur in unserem Land zu fördern. Wir halten es für dringend nötig, dass unsere Gesellschaft in diesen herausfordernden Zeiten die Lehren der Geschichte nicht vergisst. Ziel eines Demokratiefördergesetz des Landes muss es sein, dass trotz aller Schwierigkeiten die Staatsform der Demokratie weiterhin als alternativlos erkannt wird und die Menschen zur Teilhabe an demokratischen Prozessen ermutigt und befähigt werden.
Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung stärken – zukunftsfähige Landwirtschaft für Niedersachsen (Drs. 19/2750)
Landwirtschaftliche Direktvermarktung von Lebensmitteln war gerade in ländlichen Regionen bis vor wenigen Jahrzehnten noch weitverbreitet. Wegen der Einschränkungen während der Corona-Pandemie und aufgrund der Rückbesinnung auf kleinräumige Strukturen erlebt diese Form der kundennahen Absatzwege ein spürbares Hoch. Um diese Entwicklung zu unterstützen und langfristige Sicherheiten zu bieten, wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen verbessern und ausbauen; zum Wohle der Landwirt*innen aber auch der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu sagt Christian Schroeder, Sprecher für Verbraucherschutz und Ernährung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Die Direktvermarktung von Lebensmitteln ländlicher Erzeuger*innen stärkt unsere ländlichen Strukturen und bietet landwirtschaftlichen Betrieben ein Mehr an Sicherheit. Denn sie schafft Vertrauen zwischen Erzeuger*innen und Verbraucher*innen, ermöglicht auch dadurch faire Preise und sorgt für Lebensmittel höchster Qualität. Dank Direktvermarktung sind auch kurze Lieferwege garantiert, nebenbei trägt sie so zum Klimaschutz und zum Erhalt unserer Umwelt bei.
Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen, Akzeptanz schaffen, Diskriminierung abbauen – Maßnahmen zur Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Drs. 19/2752)
In unserer Gesellschaft gibt es eine Vielfalt von Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen, dennoch sind nicht alle gleichermaßen sichtbar oder gar akzeptiert. Im Gegenteil: Queere Menschen machen regelmäßig Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen. In rechtlichen Fragen sind sie häufig unsicher, noch dazu gibt es keine flächendeckenden Unterstützungs- und Beratungsangebote. Unser Antrag mit zwölf ressortübergreifenden Maßnahmen soll dazu beitragen, die Lebensrealität queerer Menschen zu verbessern. Dazu sagt Swantje Schendel, Sprecherin für Queerpolitik der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Unser Antrag knüpft an die bisherigen Bemühungen zur Sicherheit und Sichtbarkeit queerer Menschen in Niedersachsen an und setzt wichtige Impulse für ein diskriminierungsärmeres Zusammenleben. Wir stärken die Beratungsstruktur insbesondere im ländlichen Raum, schaffen sichere Community-Orte und Schutzkonzepte für Unterkünfte, wir unterstützen wertschätzende Rahmenbedingungen in Bildungseinrichtungen und bauen dadurch Diskriminierung und Gewalt ab. Ziel ist ein gemeinsamer Weg mit dem Bund hin zu einer queerfreundlichen Politik und Gesellschaft.
Chancengerechtigkeit durch Erwachsenenbildung sichern – Umsatzsteuerbefreiung erhalten (Drs. 19/2745)
Bildung ist vielfältig. Sie muss niederschwellig und bezahlbar sein – egal, ob es um Weiterbildung, Begegnung oder Erlernen neuer Fähigkeiten geht. Die Erwachsenenbildung muss daher in ihrer Gesamtheit von der Umsatzsteuer befreit bleiben, damit Bildung bezahlbar bleibt. Dazu sagt Eva Viehoff, Sprecherin für Erwachsenenbildung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind das Rückgrat unserer Bildungslandschaft und ermöglichen lebenslanges Lernen für alle Bürger*innen. Die Befreiung von der Umsatzsteuer ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Bildungsangebote erschwinglich bleiben. Wir setzen uns dafür ein, dass keine neuen Hürden errichtet werden, damit Menschen nicht aus finanziellen Gründen davon abgehalten werden, Bildungsangebote wahrzunehmen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes (Drs. 19/2742)
Ziel von SPD und Grünen ist es, in Niedersachsen die Telenotfallmedizin im Rettungsdienst einzuführen. Unter Beibehaltung der bewährten Strukturen des Rettungsdienstes soll die neuen technologischen Möglichkeiten genutzt werden, indem bereits lokal erprobte Telenotärzt*innen dann auch landesweit eingesetzt werden. Dazu sagt Nadja Weippert, Sprecherin für Kommunalpolitik der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
Verunglückte Menschen im Flächenland Niedersachsen sollen schon am Unfallort die bestmögliche Versorgung erhalten. Dazu soll künftig flächendeckend auch die Telenotfallmedizin ihren Beitrag leisten und es dem am Einsatzort behandelnden Rettungspersonal ermöglichen, per Telefon und Internet schnellen Rückgriff auf ärztliches Expertenwissen zu nehmen. Genauso bietet die Telenotfallmedizin die Chance, die nicht unbegrenzt zur Verfügung stehenden Notärzt*innen effektiver, zielgerichteter und sinnvoller einzusetzen.