Pressemitteilung:Runderlass: Nachhaltige Energie trifft nachhaltige Bausubstanz

Die rot-grüne Landesregierung hat einen Runderlass zur Bebauung von Photovoltaikanlagen (PV) auf denkmalgeschützen Gebäuden erlassen, nachdem der grundlegende Paragraph 7 Absatz 2 bereits im Juli 2022 angepasst worden ist.

 

Die rot-grüne Landesregierung hat einen Runderlass zur Bebauung von Photovoltaikanlagen (PV) auf denkmalgeschützen Gebäuden erlassen, nachdem der grundlegende Paragraph 7 Absatz 2 bereits im Juli 2022 angepasst worden ist.

"Ich freue mich sehr darüber, dass dieser Erlass nun Handlungssicherheit gibt für die Installation von PV im Denkmal. Jetzt haben Hausbesitzer*innen und Denkmalschutzbehörden Gewissheit: Es geht nicht um das ‚Ob‘, sondern um das ‚Wie‘,“ so Michael Lühmann, grüner Landtagsabgeordneter aus Bovenden.

"Dieser klare Fokus auf das Ermöglichen ist sehr erfreulich, denn die Verbindung von nachhaltiger Energie und nachhaltiger Bausubstanz birgt besonders in unserer Region viel Potential. So bekommt Klimaschutz, behutsam umgesetzt, Vorrang, ohne dass teure Sonderlösungen notwendig werden. Wir leisten aber damit nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern unterstützen Menschen, die sich der Herausforderung stellen, denkmalgeschützte Häuser zu erhalten." führt Lühmann aus.

"Mit diesem Erlass wächst zusammen, was zusammengehört: nachhaltige Bausubstanz und nachhaltige Energie. Denn zum nachhaltigem Erhalt unserer niedersächsischen Denkmalsubstanz gehört auch eine behutsame energetische Modernisierung," schließt Lühmann ab.

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